Elektroschocker mit PTB-Prüfzeichen kaufen – legal geführt, im Ernstfall belastbar
Wir führen ausschließlich Elektroschocker mit amtlichem Prüfzeichen der PTB – ausgewählt nach denselben Maßstäben, mit denen wir seit über 20 Jahren ganze Dienststellen ausstatten.
Beim Thema Elektroschocker entscheidet in Deutschland nicht die Voltangabe, sondern ein kleines Zeichen auf dem Gehäuse. Ohne amtliches Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ist ein Gerät eine verbotene Waffe – mit Prüfzeichen darfst Du es ab 18 Jahren erwerben, besitzen und führen. Genau an dieser Linie entlang stellen wir das Sortiment zusammen: Nach über 20 Jahren im Fachhandel nehmen wir nur Geräte auf, die diese Zulassung nachweislich tragen. Alles andere fliegt raus, egal wie beeindruckend die Zahlen auf der Verpackung aussehen.
Was das Prüfzeichen der PTB wirklich aussagt
Elektroimpulsgeräte stehen im Waffengesetz in Anlage 2, Abschnitt 1, Nummer 1.3.6 – also in der Liste der verbotenen Waffen. Die Ausnahme greift nur, wenn das Gerät amtlich als gesundheitlich unbedenklich zugelassen ist und das entsprechende Prüfzeichen trägt. Die Übergangsfrist für Altbestände endete am 31.12.2010. Seit dem 01.01.2011 ist damit ausschließlich der Umgang mit einem Elektroschocker mit PTB-Prüfzeichen erlaubt. Das Zeichen sagt nichts über Wirkung oder Qualität aus – es sagt, dass das Gerät den gesetzlichen Rahmen einhält. Wer einen Elektroschocker legal kaufen will, prüft deshalb zuerst das Gehäuse, nicht das Datenblatt.
Ebenfalls verboten bleiben getarnte Geräte, die aussehen wie eine Taschenlampe, ein Handy oder ein Alltagsgegenstand. Auch ein gültiges Prüfzeichen heilt diese Tarnung nicht. Solche Angebote tauchen regelmäßig auf ausländischen Plattformen auf – der Zoll zieht sie ein, und es folgt ein Ermittlungsverfahren.
Taser, Distanzgeräte und die harte Grenze im Waffenrecht
Ein guter Teil der Kunden, die bei uns anrufen, will eigentlich einen Taser kaufen. Das geht in Deutschland nicht, und das sagen wir lieber deutlich als freundlich: Distanzgeräte, die Elektroden verschießen, sind seit dem 01.04.2008 für Privatpersonen komplett verboten. Erwerb, Besitz und Führen. Das Waffengesetz führt sie in Anlage 2 unter der Bezeichnung Distanz-Elektroimpulsgeräte. Modelle wie X26 oder X2 bleiben Behörden vorbehalten, die über eine entsprechende Rechtsgrundlage verfügen. Wer im Netz liest, er könne so ein Gerät legal kaufen, sitzt einem Verkaufsversprechen auf, das vor Gericht nicht trägt.
Was Du legal bekommst, ist das Kontaktgerät: ein Elektroschocker, der direkt am Körper des Angreifers angesetzt wird. Für Dienststellen führen wir zusätzlich passende Kydexholster für dienstlich eingesetzte Distanzgeräte – Zubehör, kein Gerät.
Wirkung, Handhabung und die Sache mit den Voltangaben
Ein Elektroschocker arbeitet über zwei Metallkontakte an der Gerätespitze. Beim Aufsetzen fließt Strom durch die Muskulatur, das Ergebnis ist eine kurzzeitige Verkrampfung und ein massiver Schmerzreiz. Die Wirkung setzt sofort ein, hält aber nur an, solange der Kontakt besteht. Das ist der entscheidende Punkt: Du musst nah ran. Wer damit nicht rechnet, hält das Gerät im Ernstfall zu früh hoch und verschenkt den Effekt.
Die beworbenen 200.000 oder 500.000 Volt klingen dramatisch, sagen für sich genommen aber wenig. Bei zugelassenen Geräten ist die abgegebene Energie so begrenzt, dass die gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft wurde. Relevanter für die Praxis sind Griffform, Auslöseposition und die Frage, ob Du das Gerät mit Handschuhen sicher bedienst. Ein hörbarer Lichtbogen an der Gerätespitze wirkt zudem bereits abschreckend, bevor überhaupt Kontakt zustande kommt – bei einem Teil der Angreifer endet die Sache genau dort.
Führen, Aufbewahren, Einsetzen
Für einen Elektroschocker mit Prüfzeichen brauchst Du keinen kleinen Waffenschein – der gilt für Schreckschuss-, Signal- und Reizstoffwaffen. Erwerb, Besitz und Führen sind ab 18 Jahren zulässig. Zwei Einschränkungen solltest Du kennen: Auf öffentlichen Veranstaltungen ist das Mitführen nach §42 Abs. 1 WaffG untersagt, und der Einsatz gegen einen Angreifer ist nur im Rahmen von Notwehr und Nothilfe nach §32 StGB gedeckt. Wir sind Ausrüster, keine Rechtsberatung – aber diese beiden Punkte kommen in der Beratung am häufigsten vor, und sie werden am häufigsten falsch verstanden.
Zur Aufbewahrung: Batterien oder Akku regelmäßig prüfen. Ein Gerät, das monatelang unbenutzt in der Schublade liegt, ist im entscheidenden Moment nur ein Stück Kunststoff.
Holster und schneller Zugriff
Ein Elektroschocker in der Jackentasche ist im Ernstfall nicht erreichbar. Deshalb führen wir passende Holster zu unseren Geräten – Cordura für den täglichen Gebrauch, Kydex für den festen Sitz am Koppel. Wichtig ist die definierte Griffposition: Du musst das Gerät blind ziehen und sofort richtig in der Hand haben. Wer den Griff einmal pro Woche trocken übt, ist im Ernstfall um Sekunden schneller.
Für wen das Gerät passt – und für wen nicht
Der Elektroschocker spielt seine Stärke dort aus, wo Distanz ohnehin nicht mehr gegeben ist: enge Räume, Türbereiche, Griffnähe. Er verbraucht kein Reizmittel, funktioniert bei Wind und im Innenraum ohne Rückschlag auf den Anwender und lässt sich ohne Nachladen mehrfach auslösen.
Er ist aber kein Distanzmittel. Wenn Du Abstand halten willst, sind Reizstoffgeräte die bessere Wahl: Pfefferspray findest Du unter Pfefferspray, die gerichtete Variante mit hoher Windstabilität unter Pfeffergel. Für den Einsatz gegen einen Angreifer im Sinne der Notwehr ist zudem das CS Gas Abwehrspray relevant, weil dafür ein amtliches Prüfzeichen der PTB existiert. Wer ein Werkzeug ohne Wirkstoff und ohne Elektronik sucht, ist beim Kubotan oder beim Tactical Pen besser aufgehoben.
Nach über 20 Jahren wissen wir: Das beste Gerät ist das, mit dem Du unter Stress noch umgehen kannst. Wer sich vor dem Kontakt scheut, sollte keinen Elektroschocker führen.
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